Beeindruckend: Wie ein Strafverteidiger das Rechtssystem bewertet

Einer der für mich interessantesten Vorträge, denen ich am Wochenende auf der SIGINT folgte, war der von Udo Vetter zum Thema Unter Beobachtung: Internet und Strafverfolgung.

Udo Vetter, Jahrgang 1964, ist Fachanwalt für Strafrecht. Er ist seit 14 Jahren als Strafverteidiger tätig, schwerpunktmäßig auch im Bereich Cybercrime. Udo Vetter betreibt er mit dem law blog ein bekanntes Weblog. Darin berichtet Udo Vetter aus dem mitunter gar nicht so grauen Juristenalltag. (Quelle: CCC/SIGINT)

Vetter brachte diverse Beispiele aus seiner Praxis als Strafverteidiger, die zum Teil sehr aufrüttelnd waren. Er berichtete von dem -eigentlich vom Bundesverfassungsgericht nur in sehr engen Schranken zugelassenen- Mittel der „Gefahr im Verzug“, mit welchem Hausduschsuchungen auch ohne sonst strengstens erforderliche richterliche Anordnung von der Polizei durchgeführt werden können, und von diversen gegenteiligen könkreten Fällen aus seinem Arbeitsalltag. Er erzählte zum Beispiel von einem Hochschulprofessor, dem aufgrund eines IP-Zahlendreher-Fehlers beim Provider eine Haus- und Arbeitsplatz-Durchsuchung bekam, was zum Glück im Nachhinein wenigstens als Irrtum aufgeklärt werden konnte, oder von einem dunkelhäutigen Menschen, der aufgrund eines polizeilich angenommenen, aber nicht vorhandenen Drogenbesitzes in einem halben Jahr ungefähr ein Dutzend Mal eine Hausdurchsuchung erleiden musste.
Vetters Erfahrungen nach setzt die Polizei das Mittel der angeblichen „Gefahr im Verzug“ allein juristischen Einschränkungen zum Trotz bis heute weitaus häufiger, als angenommen, ein – mit teils dramatischen Folgen für die betroffenen Personen, die hier auch im Unschuldsfall weder Schutz noch Entschädigung seitens des Staates erfahren.

Weiterhin begründete Vetter in seinem Vortrag in sehr eindrücklicher Weise, warum aus seiner juristisch-professionellen Sicht das von der Bundesregierung initiierte Gesetz zur Sperrung von kinderpornografischen Seiten im Internet für unsere demokratische Gesellschaft eine wirkliche Bedrohung darstellt.
Wie von vielen befürchtet, teilte auch er die Ansicht, dass dieser Gesetzentwurf, welcher viel zu oft als „Anti-Kinderporno-Gesetz“ durch die Medien geistert (was, wie er betonte, Quatsch sei: Kipo ist bereits strafbar und gegen Kipo hilft dieses Gesetz leider überhaupt nicht), dem BKA einen nicht zu unterschätzenden Machtzuwachs bescheren kann: Wer -auch fälschlicher-/unbeabsichtigterweise-auf eine gesperrte Seite geht, könnte dem derzeitigen Gesetzentwurf nach strafrechtlich verfolgt werden. Wie bereits an anderer Stelle auch in meinem Blog ausgeführt, wären selbst Verlinkungen auf zensierte Seiten gegebenenfalls strafrechtlich verfolgbar.
Durch die geplante strenge Geheimhaltung der Sperrlisten und Unterstrafestellung ihres Besitzes und/oder ihrer Veröffentlichung gibt es keine demokratisch saubere Überprüfung der Sperrtätigkeiten. Gegen fälschliche Sperren gibt es daher für Betroffene im konkreten Fall auch keine Möglichkeit der Gegenwehr, da es gegen das BKA hieraus folgend keinen Rechtsweg gibt.

Vetters Vortrag verstärkte damit meine Sorgen hinsichtlich des Gesetzesentwurfs: Die Befürchtung, dass hierdurch eine quasi allmächtige Behörde etabliert wird, die demokratisch nicht mehr zu kontrollieren ist und die eine umfassende Kontrolle von außen nicht einzusehender Personenkreise zumindest anstreben KÖNNte, ist für mich nach diesem Vortrag noch ein Stück weit realer geworden.

Ich bin emotional insofern gewissermaßen nicht sicher, ob ich dem Redner hierfür danken soll…