Hach ja, was nützt die schönste Euphorie: Schon vor dem morgigen Parteitag wurde vom SPD-Parteivorstand der Antrag gegen das Internetsperren-Gesetz abgelehnt und ein Parteivorstands-Beschluss zum Thema erstellt. Hier gibt es den Beschluss als pdf zum Download.
Die Begründungspunkte erscheinen einem Laien (Leyen?!) sicherlich beim ersten Lesen plausibel. Aber
die schönste Begründung nützt nichts: Sperren geht nicht.
Gehen wir einmal ein wenig ins Detail.
Zu 1):
Verankerung des Subsidiaritätsprinzips: Löschen vor Sperren.
Das BKA muss bei Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten verpflichtet werden, zunächst die Dienstanbieter zu kontaktieren, damit die Seiten gelöscht werden. Erst wenn das erfolglos bleibt, wenn der Provider beispielsweise seinen Sitz im Ausland hat und die dort zuständigen Behörden nicht unmittelbar dagegen vorgehen, soll die Seite auf eine Sperrliste gesetzt
werden dürfen. Es muss im Grundsatz immer löschen vor sperren durchgesetzt werden.
Aha. Dann wird es also weiter eine undemokratisch legitimierte BKA-Sperrliste geben.
Die Kontrolle dieser Liste soll dann wie folgt organisiert werden:
2)
Es soll ein unabhängiges Gremium auch unter Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten eingerichtet werden, das die BKA-Liste und die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips jederzeit kontrollieren und korrigieren kann. Die Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener sind zu gewährleisten.
Alles klar, der Bundes-Datenschutzbeauftragte, der eh schon quasi machtlos, da nur mit Zeigefinger-Hebe-Kompetenzen ausgestattet und notorisch unterfinanziert ist, soll die Überprüfung der (wohlgemerkt: ggf. täglich aktualisierten) BKA-Sperrlisten auch noch mit übernehmen. Na DAS klappt bestimmt reibungslos.
Und wie schön, dass Betroffene zumindest Rechtsschutzmöglichkeiten haben sollen, nett, dass sich hier noch jemand an einen Grundsatz der Demokratie erinnerte.. Problematisch ist allerdings, dass diese in vorliegendem Falle erst NACH Löschung bzw. Sperrung zur Geltung kommen, was zwar im Falle des Falles ggf. einen finanziellen Schadensausgleich bedeutet, aber keinen Schutz gegen Rufschädigung und damit einhergehende Probleme bietet (und dass schon ein Verdacht in Verbindung mit Themen wie -Kinder-pornografie oder Terrorismus für Betroffene zu dramatischen Folgen im Berufs- wie Privatleben führen kann, ist wohl bekannt).
3)
Das Gesetzesvorhaben dient ausschliefllich der Prävention. Es darf nicht als Anlass dafür dienen, das Surfverhalten sämtlicher Nutzer zu überwachen oder zu protokollieren. Es ist klarzustellen, dass die auf der geplanten Stopp-Seite anfallenden Daten nicht der Vorratsdatenspeicherung unterliegen und daher nicht zu anderen Zwecken genutzt werden können. Damit ist auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgelenkte Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt oder die Daten zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche genutzt werden können.
Äähm, nichts für ungut, aber wer hat denn DAS bitte zusammengeschustert? Hier werden zwei völlig verschiedene Sachverhalte miteinander vermischt, nämlich einerseits die Vorratsdatenspeicherung und andererseits die eventuelle Speicherung von IP-Daten der Nutzer, die eine Seite ansurfen, welche aufgrund einer Sperrung an eine „Stopp-Seite“ umgeleitet wird. Das eine hat mit dem anderen also eigentlich nichts zu tun.
Vermutlich ist gemeint, dass die Provider die IPs der umgeleiteten Nutzer nicht auf Vorrat speichern (dürfen) sollen, aber dies ist lediglich meine persönliche freie Interpretation. Und von welchen zivilrechtlichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang die Rede ist, ist ebenfalls unklar.
4)
Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie beabsichtigt ist, nicht jedoch von anderen Inhalten, ist ein Spezialgesetz statt der bislang vorgesehenen Regelung im Telemediengesetz unabdingbar. Auflerdem soll das Gesetz auf drei Jahre befristet werden, um nach der vorgesehene Evaluation endgültig zu entscheiden.
Dass ein einzeln stehendes Gesetz geschaffen werden soll, ist im Falle des Falles tatsächlich eine sinnvolle Verbesserung, denn eine bloße Einfügung entspräche nicht der Thematik des weiter gehaltenen Telemediengesetzes. Und natürlich lässt sich somit der spezielle Charakter, das Alleinstellungsmerkmal „Kinderpornografie“ zumindest besser verdeutlichen.
Andererseits: Sicherheitsgesetze wurden meines Wissens in den letzten Jahren IMMER verlängert und IMMER erweitert (oder jedenfalls weiter interpretiert). Dieses Wissen lässt meine deutlichste Skepsis auch gegenüber der aus einem „Spezialfall-Gesetz“ resultierenden Sperr-Infrastruktur nicht kleiner werden. Das Motto „Löschen vor Sperren“ ist damit für mich nicht überzeugend.
Ich bleibe dabei: Löschen STATT Sperren muss es heißen. Gegen Kinderpornographie und für die Demokratie in unserem Land. Denn Einschnitte in die demokratische Meinungsäußerung im Netz wirken sich auch wiederum auf alle anderen Lebensbereiche aus. Wehret den Anfängen.