Nachdem ich mir hier vorlesenderweise ständig sozusagen Fusseln vor den Mund rede, hatte ich die grandiose Idee, für Phasen von Heiserkeit, Dringend-Arbeiten-Müssen, akuter Telefonitis meinerseits oder ähnlichem die Lieblingsbücher beim Vorlesen mitzuschneiden. Als private Hörbuchsammlung, sozusagen.
Und dann dachte ich: Na, wenn ich das schon mache, dann wäre es ja auch ganz nett, die entsprechenden Dateien online zu stellen. Aber…… da ist dann ja noch die Sache mit diesem blöden Urheberrecht.
Was ich inzwischen herausgefunden habe: Texte, die von einem Autor stammen, der bereits (mindestens) siebzig Jahre tot ist, sind theoretisch kein Problem. Schonmal hilfreich, was z.B. Märchen angeht. Aber, und da wird es kompliziert: Wie verhält sich das z.B. mit einem Andersen-Märchen, welches sprachlich angepasst und überarbeitet wurde? Zählt dann da der Ursprungsautor oder der bearbeitende (zeitgenössische) Autor? Hat da wer von Ahnung? Würde mich sehr über Hinweise freuen. DANKE :-)))))))
PS: Dass es grundsätzlich Sinn macht, das Urheberrecht infrage zu stellen, ist mir wohl bewusst. Aber hier geht’s mir vorerst nur darum, dass ich selbst keinen Bock auf Probleme habe in dieser Hinsicht. Daher bitte keine Grundsatzdiskussionen, auch wenn ich die prinzipiell auch spannend finde 😉
— UPDATE —
Danke für die -wenn auch eher unerfreulichen- Antworten via Twitter. Werde mein liebes Projekt (in seiner ursprünglichen Form jedenfalls) also tief in den Weiten des Internet‘ begraben gehen. Tränchen verdrück‘ ich trotzdem, wenn, erst später – paar Ideen, wie es nichtsdestotrotz doch gehen könnte, hab ich noch… und feile noch ein bisschen.