Folgendes erreichte mich nach meiner Anfrage zum Thema heute per E-Mail:Hier die Beantwortung Ihrer Fragen wie folgt:
Zu a) Ist es richtig, dass Mitarbeiter des Ordnungsamtes oder andere offizielle Personen den Kinderflohmarkt aufgelöst haben?
Ja, die Auflösung des Marktteiles, der nicht im Besitz einer Ausnahmegenehmigung war wurde aufgelöst.
b) Wird es in den kommenden Wochen entsprechende ähnliche Kontrollen vor Ort geben?
Der Einsatz des Ordnungsamtes erfolgte aufgrund von Anzeigen bzw. Beschwerden. Sollte es erneut Beschwerden geben, ist ein erneuter Einsatz nicht auszuschließen.
c) Wenn aufgelöst wurde und/oder wird: Welches ist die genaue Begründung und Rechtsgrundlage hierfür?
Für die vorgefundene Nutzung werden Sondernutzungserlaubnisse aus der zuständigen Fachabteilung des Bezirksamt Mitte benötigt. Diese lagen nicht vor. Damit bestand ein Verstoß gegen das Berliner Straßengesetz bzw. das Grünanlagengesetz. Eingriffsgrundlage war das ASOG Berlin.
d) Geht die Auflösung auf konkrete Beschwerden zurück? Wenn ja: Von welcher Seite kommen diese Beschwerden und worauf
genau beziehen sie sich?
Ja, es lagen Beschwerden vor, die über die Berliner Polizei an das Ordnungsamt weiter geleitet wurden. Der Anzeigeerstatter ist mir leider nicht bekannt, da der Vorgang zur weiteren Bearbeitung auf dem Postweg an die Fachabteilung ist.
Ich hoffe ich konnte Ihnen Ihre Fragen beantworten.
Mit freundlichem Gruß
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Bezirksamt Mitte von Berlin
LUV Ordnung und Gewerbe