Post vom Anwalt

So, nach einem angeheiterten Abend, einer irgendwie wohl ernstzunehmenden Nachricht, einer ausgeschlafenen Nacht – sind die Mäuse aus dem Haus, tanzen die Katzen auf den Tischen oder so… – einem unglaublich aufbauenden Feedback auf meine schlichte Mitteilung gestern Abend, dass mir eine Klage angedroht wird, wenn ich einen Artikel nicht lösche, und einer ersten Beratung durch juristisch etwas versiertere Menschen als ich selbst es bin, stelle ich nun im Sinne der Transparenz den mir gestern per Einschreiben überstellten Brief zur allseitigen Einsichtnahme online. Könnt Ihr ansehen, indem Ihr hier auf diesen Link (pdf-Abruf) klickt.

20 Gedanken zu „Post vom Anwalt“

  1. Falls es auf deinem Monitor nicht richtig zu erkennen ist: Die geschwärzten Stellen sind durchaus noch lesbar. Nur so als Hinweis…

    Viel Erfolg bei der ganzen Geschichte! Die Klageandrohung ist ziemlich bescheuert.

  2. Hej Manu,
    mach dir keine Sorgen, das klingt ziemlich nach leerer Drohung, in meinem Augen.
    Ich wüsste nicht wo in deinem Artikel „unwahre Tatsachen“ zu lesen sind, abgesehen davon, dass auch manche juristisch versierte Menschen sich fragen, was das sein soll eine „unwahre Tatsache“ – entweder Tatsache oder unwahr, oder?
    Meines Erachtens fällt das sehr wohl unter Meinungsfreiheit.
    Nach anwaltlicher Beratung würd ich’s jedenfalls drauf an kommen lassen 😉
    Viel Glück und Alles Gute,
    N.

  3. Ich noch mal:
    Mit dem Gondor-Verlag (der ja auch da mit drinhängt) hatten befreundete Anwälte von mir in Berlin schon mal eine längere Auseinandersetzung.
    Wenn du magst, meld dich per PM bei mir und ich geb dir die Kontaktdaten.
    LG! N.

  4. Der letzte Absatz lässt vermuten, dass es sich bei dem ganzen Brief um einen Vordruck für Foren handelt. 😛
    Schlecht, schlecht. 😀

    Was mal lustig wäre: Gaaaaanz lange URLs machen, dann müssen die 2 Seiten ihres Briefes allein für die URL opfern hahaha.^^

    Naja, halt die Ohren steif. 😉

  5. Herrlich, herrlich… Ich denke, dass du hier außerordentlich gute Recherchearbeit geleistet hast und die mit einer Klage keinen Erfolg haben sollten… Lass dich nochmal von einem Anwalt beraten, aber ich finde es gut und richtig, was du hier gemacht hast und drück dir die Daumen, dass die damit nciht durchkommen! 🙂
    LG, Claire

  6. Nimm das Schreiben lieber offline. Dafür kann Dich der Anwalt auf Grundlage des Urheberrechts nämlich wirklich zur Unterlassung heranziehen.

    1. Dem wollte ich mich aus anschließen.
      Bis wann denn nun? Montag? 27.? oder darfste dir das doch selbst aussuchen?

      Respekt vor den Recherchearbeiten der Anwälte, die nicht hinbekommen, richtig in den Kalender zu schauen! 😉

  7. Um auf obigen Kommentar zu antworten: Man darf Abmahnungen mitunter veröffentlichen – ein Anwalt hat hier dazu was geschrieben:

    http://www.ferner.ac/?p=3069

    lesen und dann abwägen. Auf jeden Fall einen fachkundigen RA fragen, wie das zu bewerten ist – nicht selber prutschen!

  8. Das erinnert mich stark an den Fall, wo die Firma Jack Wolfskin Jemand verklagen wollte, nur weil eine selbst gestickte Tier-Tatze auf einem Kissen war.

    Aber heut zu Tage muss man leider immer mehr aufpassen was man im Internet veröffentlicht! Für jeden kleinsten Fehler wird man heut zu Tage von dem Firmen angeschissen!

  9. Hai Manu, toll, daß die Kollegen auch gut geklappert haben. Nehme an, Du hast die richtigen Leute zur Seite, also: Viel Erfolg! (Wie Du mich erreichst, weisst Du 🙂

  10. Ohne jetzt anwaltlich erfahren zu sein kommt mir dieses Schreiben komisch vor, sowohl in den Formulierungen als auch im Fehlen einer Unterlassungserklärung die wenn „normalerweise“ gegen Seiten vorgegangen wird immer dabei ist. Es gbt nur einen sehr holprigen Satz es im Rahmen der Möglichkeiten es zu unterlassen. Hast du mal den Absender gecheckt?

    1. Holprig vielleicht, aber dennoch von nem Anwalt, mit Kanzlei und Briefkopf und Pipapo. Aber ja, allein diese Datumsgeschichte..

      1. was mich halt einfach wundert ist das normalerweise so ein Brief aus „entfernen sie den Text bis zum xx.xx.xxxx und unterschreiben sie eine unterlassungserklärung die sonst einen 4 stelligen Betrag kostet“ und hier kommt ein bitte tun sie alles in ihrer Macht stehende, klingt nach Praktikant durfte ran oder jemand der keine Ahnung hat … seltsam und unseriös hast du die kanzlei mal im internet gesucht?

          1. Naja dann haben sie es sich wohl nur leicht gemacht und eine forenabmahnvorlage genommen,der paragraph aus dem telemediengesetz zielt wohl auf die hoster/providerhaftung aber da kann wohl nur ein richtiger anwalt helfen… Sind nur sachen die auffallen und stutzig machen

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