Was erlaubt ist.

Die Würde des Menschen ist unantastbar, heißt es im Grundgesetz. Was aber meint das praktisch, so in der ganz allgemeinen, durchschnittlichen deutschen Lebenswirklichkeits-Interpretation? Wie dürfen Menschen sich „ihrem Gefühl nach“ in Deutschland eigentlich „im Allgemeinen“ so verhalten? Welche Handlungsweisen, Redensarten, Verhaltensmuster anderen Menschen gegenüber sind durchschnittlich akzeptiert, welche verpönt, und wie deckt sich dies mit dem gesetzlichen Verständnis von einem angemessenen Miteinander? Die FAZ hat basierend auf einer Umfrage des Instituts für Demographie Allensbach eine Grafik veröffentlicht, die sich mit der Toleranz gegenüber bestimmten Normverstößen beschäftigt. Dieser Grafik ist zu entnehmen, dass es hierzulande offensichtlich durchschnittlich relativ legitim ist, körperlich Macht gegen Kinder auszuüben, indem man sie ohrfeigt: Nur 27% der Befragten finden, dass man dies unter keinen Umständen tun darf, das heißt also, dass 73% finden, unter Umständen sei das durchaus okay. Und dabei heißt es doch im für uns ach so verbindlichen Grundgesetz:

Art.2(2) S.1 GG: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Und das BGB regelt in§ 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge, Abs. (2):

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

Ebenso scheint es der Umfrage nach durchschnittlich okay zu sein, sich sexistisch oder rassistisch zu äußern: Nur 33% der Befragten finden, dass anzügliche Bemerkungen gegenüber Frauen ein NoGo seien, rassistische Wortwahl ist für 60% der Befragten kein Tabu, und die Beleidigung von Ausländern beleidigen finden immerhin 40% der Befragten nicht so schlimm, dass sie sie ausschließen würden. Und dabei sind doch eigentlich die Schranken der Meinungsäußerung bekannt (und aus dem GG abgeleitet auch tiefer juristisch geregelt, z.B. im StGB oder im AGG):

Art.5 /1, 2)GG:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. (…) Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Stattdessen aber, so gibt die Umfrage wieder, ist es für „uns Deutsche“ jedenfalls in ausgesprochen hohem Maße ausgeschlossen, Müll im Freien abzuladen. Im ökologischen Sinne befürworte ich dies ausdrücklich, aber ich hätte mir doch gewünscht, dass die „menschlichen“ Wertverständnisse mindestens ebensolche Zahlen erreichten. Ach ja, die gute alte deutsche Reinlichkeit. Merkt ihr was?.. 🙁