Wie einige vielleicht bei Twitter mitbekommen haben, erreichte mich heute ein anwaltlicher Brief (Text folgt in separatem Post‘), aus welchem hervorgeht, ich möge doch bis 27.10. einen meiner Artikel löschen, sonst drohten mir eine Klage wegen angeblicher Verleumdung und Schadenersatzforderungen. Das zu klären, werde ich mich natürlich anstrengen, daher hier nun einiges in Sachen Transparenz.
Nachstehende Mail eines Verantwortlichen für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei Ravensburger ging mir am 02.07.2010 zu – ich hatte den Kommentar nie meinerseits an den Artikel Datenklau im Klassenzimmer angefügt, da ich dem Herrn gemailt hatte, er möge das doch selbst einfügen, dann war er aber im Urlaub und wie das immer so ist… Aber in Anbetracht der Tatsache, dass die Carpe Diem AG nun droht, mich zu verklagen, wenn ich den Artikel nicht von der Seite nehme, hier doch der Text des Mitarbeiters von Ravensburger.Sehr geehrte Frau Schauerhammer,
Wir haben mit Interesse Ihren Blog gelesen, in dem Sie im Zusammenhang mit einer Schulaktion des Verlags Wissen und Innovation (VWI) auch Ravensburger erwähnen.
Dazu möchten wir gerne ein paar klärende Worte anmerken, die Sie auch gerne in Ihrem Blog verwenden können:
Der VWI kauft bei der Ravensburger Buchverlag Otto Maier GmbH Bücher der Marke FX Schmid, einer Submarke des Buchverlages. Der Ravensburger Buchverlag ist ausschließlich Lieferant des VWI. Es gibt keinerlei Kooperation mit dem Verlag. Auch an der von Ihnen beschriebenen Anlageberatung sind wir in keiner Weise beteiligt. Sollte sich ein Vertreter in diesem Zusammenhang auf das Unternehmen Ravensburger beziehen, tut er dies ohne unseren Auftrag und ohne unser Einverständnis.
Vielen Dank für die Schilderung des Falls, den wir prüfen und mit den Beteiligten klären werden.
Viele Grüße
Heinrich Hüntelmann
PS: Ich kann diesen Text auch gerne als Kommentar in Ihrem Blog anfügen
Heinrich Hüntelmann
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ravensburger AG
Don’t panic. §187 StGB (Verleumdung) setzt voraus, dass Du „unwahre Tatsachen behauptest“. Ein schneller Besuch auf der Webseite des angeblich verleumdeten bestätigt aber eher Deine Einschätzung.
Aber klar, hier sieht jemand sein Geschäftsmodell enttarnt und hat Angst, dass ihm die Felle davonschwimmen. Also holt man mit der Anwaltskeule aus.
Nicht einschüchtern lassen. Du verleumdest niemanden und stellst keine unwahren Behauptungen auf, denn letztlich veröffentlichst Du Recherche-Ergebnisse und gibst Deine Menung wieder, die ich durch das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie durch das Presserecht gedeckt sehe.
Guter Beitrag übrigens – Kompliment!
Auf „keine Panik“-Kommentare selbst ernannter Presserechtsexperten würde ich indes nicht unbedingt vertrauen. Schon mit einem Anwalt geredet?
@ElGraf
Schönen guten Abend Herr/Frau ElGraf,
Sie meinen ein juristisches Drohschreiben und der Rest der Welt hat zu „hüpfen“? Ist das Ihr ernst? Sobald Juristen in diesem Lande mit Totschlagargumenten des STGB § 185 bis 199 kommen ist auch das bereits „suspekt“.
Das war eine freie Meinungsäußerung meinerseits.
mfg
Vielen Dank für die Recherche. Ich habe bei dieser Postkarte zum Buchgeschenk sofort ein flaues Gefühl bekommen.
Mit Deinen Recherchen spare ich mir viel Zeit diese Zusammenhänge selbst herauszufinden.
Danke.