Freiheiten unter sechs

Machen wir was falsch, wenn wir unsere Kinder -im Rahmen dessen, was sie sich selbst zutrauen- auch alleine draußen Erfahrungen sammeln lassen? Ich finde das eigentlich ziemlich wichtig, denn wie sollen sie sich selbstbewusst immer weiter in dieser Welt bewegen, wenn sie nicht von Klein auf die Möglichkeit haben, sich diese zu erschließen?
Ich selbst war als Kind ziemlich auf meine eigene Freiheit bedacht, wollte schon mit vier mit der Bahn zu meinen Großeltern fahren, alleine einkaufen, auf den Spielplatz sowieso,… Und meine Eltern ließen mich, wenn auch manchmal mit mulmigem Gefühl (wie sie mir später sagten), machen. So möchte ich es eigentlich auch an meine Kinder weitergeben: Voller Vertrauen in ihre Fähigkeiten sein, aber nicht blauäugig dabei. Ihnen die ihrem gewünschten Aktionsradius entsprechenden Erfordernisse erklären und diese mit ihnen üben (Adresse kennen, Regeln im Straßenverkehr; diese auch gemeinsam üben, bevor sie alleine dürfen). Und sie dann aber auch ein Stück weit loslassen.

Das sagt einem doch eigentlich der gesunde Menschenverstand. Aber nach unserer morgendlichen Polizeierfahrung fragte ich mich doch: Darf man das? Was sagt hierzu eigentlich „das Gesetz“? Folgendes habe ich (hier) dazu gefunden:

Kinder unter 6 Jahren
Die Abgabe alkoholischer Getränke und Lebensmittel sowie von Tabakwaren an Kinder unter 6 Jahren ist in Gaststätten, im Handel und sonst in der Öffentlichkeit nicht erlaubt und sie dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen.

Sie dürfen sich in Nachtbars/Nachtclubs und Spielhallen nicht aufhalten. Gleiches gilt für Veranstaltungen, Orte und Betriebe, die jugendgefährdend sind.

Ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person dürfen sie sich bei öffentlichen Filmveranstaltungen nicht aufhalten. Gaststätten dürfen sie nur besuchen

zwischen 5.00 Uhr und 23.00 Uhr zur Einnahme einer Mahlzeit / eines Getränks,
wenn sie sich auf Reisen befinden,
wenn sie an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen.
Bei Tanzveranstaltungen (z. B. in Diskotheken) dürfen Kinder unter 6 Jahren grundsätzlich nicht anwesend sein, außer

bis 22.00 Uhr, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung (z. B. Tanzaufführung unter aktiver Teilnahme der Kinder) oder der Brauchtumspflege dient.
Bildträger mit Filmen oder Spielen (z. B. auf DVD oder CD) dürfen Kindern unter 6 Jahren in der Öffentlichkeit nur zugänglich gemacht werden, wenn diese die Kennzeichnung „Freigegeben ohne Altersbeschränkung“ tragen. Dies gilt auch für Programme, die an elektronischen Bildschirmgeräten (z. B. an Ausstellungsstücken in Geschäften) bedient werden.

In Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Personen dürfen sich Kinder unter 6 Jahren zeitlich unbeschränkt in Gaststätten aufhalten. Es ist ihnen dann auch erlaubt, Tanzveranstaltungen (z. B. in Diskotheken) zu besuchen. Bei öffentlichen Filmveranstaltungen dürfen Kinder unter 6 Jahren nur anwesend sein, wenn die dort gezeigten Filme für ihre Altersstufe freigegeben sind oder es sich um Informations-, Instruktions- oder Lehrfilme handelt.

Tja. Hier steh ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor. Aber ich würde demnach doch mal vermuten, dass Kinder, die zwischen 05:00 Uhr und 23:00 Uhr alleine zur Einnahme einer Mahlzeit oder eines Getränks in ein Restaurant gehen dürfen, nicht bis zur Restauranttür von ihren Eltern gebracht werden müssen. Zumal auf Reisen (dürfen sie das dann allein)? Und dürfen sie allein zu den Tanzveranstaltungen „anerkannter Träger der Jugendhilfe“?

Keine Ahnung. Unsere werden jedenfalls auch in Zukunft weiter alleine im kleinen Laden „umme Ecke“ einkaufen dürfen. Und der Große, der ja in wenigen Wochen eingeschult wird(!), darf auch seinen Schulweg alleine machen, sobald er sich das traut. Pogologo!

Wo kommen wir denn hin, wenn das nicht mehr geht in unserer -wenn auch gut gemeint- alles überwachenden Welt?

6 Gedanken zu „Freiheiten unter sechs“

  1. Na wie gut, dass dieses Erlebnis die Kinder nicht weiter verschreckt hat. Gleich die Polizei zu rufen, finde ich persönlich ja etwas übereifrig. Hätten die wohlmeinenden Passanten nicht erst mal die Kinder fragen können, ob denn Papa und Mama wissen, dass sie alleine auf der Straße sind? So hätte ich das wohl gemacht. Oder einfach „Habt ihr euch verlaufen?“ Hätte der große m dann entsprechend geantwortet, dass sie immer alleine einkaufen dürfen, wäre ich in dem Fall zufrieden gewesen.
    Ich bin auch mit 6 alleine ins Einkaufszentrum geschickt worden und war sehr stolz, dass ich alleine einkaufen durfte. Es ist mit Sicherheit nicht verboten, seine Kinder allein auf die Straße zu lassen. Wie du schon sagst, zur Schule soll er ja schließlich auch bald allein gehen, und das ist mit Sicherheit erlaubt. 🙂 Von daher würde ich mir da keinen Kopf machen, nur weil es besorgte Passanten zu gut meinten.

    1. Derzeitiger Erkenntnisstand meinerseits (via Telefonbericht vom ganz großen und vom mittelkleinen m): Eine Frau hat den kleinen Herrn m wohl angesprochen; er hat ihr gesagt, sie wären einkaufen gewesen und würden nun nach Hause gehen. Daraufhin habe er sich abgewandt und sei mit der Mini-m zusammen losgelaufen (okay, vielleicht bisschen unhöflich – aber nunja). Diese Frau hat dann wohl trotzdem die Polizei gerufen, weil ihr das (nach Aussage der Polizisten ggü Göttergatte) „merkwürdig vorkam. SO KLEINE KINDER“. Ja, ich weiß – gut gemeint… -aber SO klein find‘ ich die jetzt gar nicht.. (jedenfalls nicht im Doppelpack).

      Die Polizisten meinten wohl, die Kinder hätten das gut gemacht an der Straße, aber „die Autofahrer sehen doch so Kleine nicht gut. Und die kann doch auch so schnell mal jemand wegfangen.“ Aha. Die Statistiken dazu hätte ich dann gerne auch mal polizeilich angereicht.

  2. Uaaah – demographischer Wandel live, was? 10 unterbeschäftigte Omis auf 1 Kind… S. kann sich ja auch nicht weiter als eine 10 m von mir entfernen, ohne dass er eine besorgte ältere Dame auf dem Hals hat.

    Vielleicht sollte der große m einfach immer seinen Schulranzen aufsetzen, wenn er einkaufen geht (dann hätte der doch eine gute Verwendung)?

    Ansonsten: ja, ich würde den Kindern einen „die dürfen das und das ist auch nicht gesetzlich verboten“-Zettel mitgeben, zum wortlosen Verteilen an alle lästigen Fragerinnen. Einfach in die Hand drücken, vielleicht mit einem „Meine Mama hat mir verboten, mit fremden Leuten zu reden.“ dazu…

    1. Thema Schulranzen: Ja- das heutige Erlebnis hat mich in der Entscheidung pro Schulranzen (den er ja für die Schule selbst eigentlich nicht braucht) nochmals sehr bestärkt. Erstaunlich, was so ein Kasten auf dem Rücken in der öffentlichen Wahrnehmung ausmacht..

      Demographischer Wandel live – rofl! DAS wäre auch ne gute Überschrift für den Artikel gewesen *gacker*

  3. Im Zusammenhang mit den heutigen Blog-Einträgen vielleicht ganz interessant: Die Zeitreihe von ca.1950er/1960er Jahre (je nach Datenlage) bis 2008 zu Verkehrsunfällen vom Statistischen Bundesamt. Kann man sich hier kostenlos runterladen. Für Unfälle von K

  4. Die Polizei zu rufen, wenn das Kind gesagt hat, dass es allein gehen darf, finde ich nun aber auch reichlich schräg. Und die Polizisten, klar, die sind wie Ärzte, die sehen immer nur die Fälle, in denen es schief gegangen ist. Statistiken kennen die eh nicht.
    Prinzipiell finde ich es ja gar nicht schlecht, wenn es Leute gibt, die sich um ihre Umwelt kümmern. Aber die Dame hats da echt übertrieben.
    Unsere Tochter darf allein raus (natürlich ohne ihren kleinen Bruder -1-*fg*), allerdings nur zum Bäcker oder zum Spätkauf gegenüber, wo wir sie vom Fenster aus sehen können. Helio lebt in panischer Angst, das Kind könne einem Verbrecher zum Opfer fallen, weil sie so hübsch ist. Das wird noch schwierig, falls sie in der Pubertät nicht komplett verpickelt und verfettet.

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